Open Call Echoing Intelligence Bewerbungen bis 12.07.2026

Open Call · Residenzen für KI und Kunst

Echoing Intelligence

K3 KI.Kunst.Kultur schreibt 10 Residenzen für Kunstschaffende aus, die KI als Gegenstand oder zentrales Werkzeug ihrer Arbeit untersuchen – egal ob auf der Bühne, im Ausstellungsraum oder online. Die Residenzen finden in Dortmund, Havixbeck und Witten statt, dauern je 6 Monate und starten Januar 2027 (1. Förderrunde) oder voraussichtlich September 2027 (2. Förderrunde).

Werkzeug oder Gegenüber? Hilfsmittel oder Akteur? Künstliche Intelligenz entzieht sich einfachen Zuschreibungen. Wie ein Echo verändert sie sich mit dem Raum, in dem sie erklingt, und mit den Stimmen, die sie hervorrufen. Sie antwortet, verstärkt, verfremdet und wirft Fragen in neuer Form zurück. Die Residenzen von „Echoing Intelligence“ laden dazu ein, mit diesen Resonanzen zu arbeiten: nicht, um eine eindeutige Antwort zu finden, sondern um die unerwarteten Rückkopplungen zwischen Mensch, Maschine und Umwelt als Ausgangspunkt künstlerischer Prozesse zu nutzen.

Gesucht werden (interdisziplinäre) Projekte aller Sparten und Kunstgattungen. Die ausgewählten Residenzen untersuchen, wie Künstliche Intelligenz unsere Formen des Wahrnehmens, Erzählens und Zusammenwirkens verändert – und übersetzen diese Fragen in neue künstlerische Formate auf Bühnen, in Ausstellungsräumen und in digitalen Öffentlichkeiten. Dabei begreifen die Residenzen KI in ihrem Projekt als Resonanzraum gesellschaftlicher Aushandlungen. Sie untersuchen nicht nur neue technologische Möglichkeiten, sondern auch die Bedingungen ihres Entstehens und Wirkens. Künstlerische Forschung verbindet das ästhetische Experiment und die künstlerisch-technische Suchbewegung mit Fragen nach Verantwortung, Teilhabe, Autorschaft algorithmischer Systeme: Technologische, gesellschaftliche, ökologische und ethische Perspektiven werden gleichermaßen verhandelt.

Während ihrer Residenzen haben die ausgewählten Künstler*innen die Möglichkeit, neue Try-outs zu entwickeln, bestehende Prototypen weiterzuentwickeln, Projekte zum Abschluss zu bringen und Ergebnisse zu präsentieren.

Mit einer Projektidee können sich sowohl Einzelpersonen als auch künstlerische Tandems bewerben. Bei Bewerbungen größerer Kollektive können nur zwei Personen gefördert werden.

Kernbestandteile der Förderung

  • Dauer: 6 Monate (Start 1. Halbjahr oder 2. Halbjahr 2027)
  • Stipendium je Person in Höhe von 2.500 € pro Monat (darin eingeschlossen ist ein Unterkunftskostenzuschuss in Höhe von 500 €)
  • zusätzliches Produktionskostenbudget von voraussichtlich 7.500 € pro Projekt
  • Zugang zu den Residenzorten Dortmund, Havixbeck und Witten
  • Bereitstellung von leistungsfähigen Arbeitsgeräten und -mitteln (Hardware und Software)

Bedingungen der Förderung

  • Bei jedem Vorhaben muss die bewerbende Einzelperson oder bei Tandems und Kollektiven mindestens eine der zu fördernden Personen einen klaren Bezug zum Land NRW haben
  • Bei jedem Vorhaben muss die bewerbende Einzelperson oder mindestens eine der zu fördernden Personen aus Tandem oder Kollektiv über umfangreiche Kenntnisse zur weitgehend selbständigen Umsetzung der technischen Projektanteile (z. B. Coding und Development) verfügen
  • Aufenthalt vor Ort an 5 von 6 Monaten in Dortmund, Havixbeck und/oder Witten
  • Zwischenpräsentation der Ergebnisse (Showcase) sowie öffentliche Schlusspräsentation (wahlweise online, hybrid, vor Publikum)
  • Einreichung eines Lehrkonzepts bzw. einer ausführlichen Vermittlungsidee für die künstlerische Lehre und Forschung zur Einbindung in das Weiterbildungsprogramm von K3 und die Lehre der Kunst- und Musikhochschulen in NRW
  • Dokumentation der eigenen Arbeit und Veröffentlichung im Projekt-Archiv

Die Auswahl ist insbesondere abhängig von der eingereichten Projektskizze, die eine relevante und exzellente Vorerfahrung nach künstlerischen Kriterien erkennen lässt. Insbesondere ein fortgeschrittener Grad an technischer Innovationsbereitschaft sowie Ansätze der Nachnutzbarkeit und Übertragbarkeit werden ausgezeichnet. Die Jury begrüßt ausdrücklich die Einreichung von internationalen, diversen und inklusiven Perspektiven ebenso wie spartenoffene, trans- und interdisziplinäre Ansätze.

Die Residenzen für KI und Kunst sind zentraler Bestandteil des Angebots des landesweiten Projektes K3 KI.Kunst.Kultur und ermöglichen Kunstschaffenden wie dem Netzwerk eine vertiefende interdisziplinäre Anwendung von Künstlicher Intelligenz. Mit den zu entwickelnden Arbeiten übersetzen sie Theorie in praktisch angewandte Exzellenz. Die künstlerische Umsetzung erfolgt dabei in einer verteilten Struktur mit drei Residenzorten: der Akademie für Theater und Digitalität in Dortmund, dem Center for Literature auf Burg Hülshoff sowie dem Kulturforum Witten. Die Resident*innen werden Teil eines lebendigen Netzwerks und profitieren in Konzeption, R&D, Produktion und öffentlicher Erprobung von der engen Zusammenarbeit der Partnerschaften in ganz Nordrhein-Westfalen.

Die Residenzorte bringen mit

  • Die Akademie für Theater und Digitalität ist eine Sparte am Theater Dortmund. Sie stellt Forschungsräume und Werkstätten, Hard- und Software sowie praktische, theoretische und konzeptionelle Expertise für Creative Technologists und Künstler*innen zur Verfügung, die digitale Tools und Technologien erforschen und für den Einsatz in den Darstellenden Künsten und darüber hinaus entwickeln möchten (https://theater.digital/). Sie versteht sich selbst als Institution an der Schnittstelle von Kunst bzw. Theater, Technologie und Gesellschaft. Resident*innen erhalten hier Zugänge zu einer lebendigen (internationalen) Community und deren Netzwerken, die sich aus den vielfältigen internationalen Forschungskontexten der Akademie speisen.
  • Burg Hülshoff – Center for Literature (CfL) ist ein besonderer Ort für Literatur und ihre Vermittlung. Seit 2024 bestimmt KI Literacy das Programm sowohl onsite als auch online. Das Residenzprogramm des CfL materialisiert sich im neu gebauten Gästehaus Droste Residenz. Unterbringung im Gästehaus Droste Residenz; Bereitstellung technischer und kuratorischer Ressourcen für Prototyping, User-Testing und partizipative Vermittlung; Hosting digitaler Formate auf digitale-burg.de sowie droste-pad.de.
  • Das Kulturforum Witten agiert in einem lebendigen Netzwerk aus Kultureinrichtungen und Veranstaltungsorten. Die Umfassende Erfahrung in Kulturarbeit für die Fläche stellt für die Resident*innen eine wertvolle Ressource dar. Sie erhalten Anschluss an das bestehende Fellowship „No end to the road“ und vor Ort die Nähe zu einer engagierten freien künstlerischen Szenen. Bereitgestellt werden Arbeits- und Produktionsorte (Co-Working-Space, Digitallabor im Saalbau). Es bestehen Möglichkeiten zur Erprobung und Aufführung vor Publikum an Kulturorten der Stadt.

Akademie für Theater und Digitalität, Dortmund Burg Hülshoff – Center for Literature, Havixbeck Kulturforum Witten

Wichtige Daten

Weitere Informationen finden Sie in den Vergaberichtlinien

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FAQ

  • Wie viele Residenzen werden vergeben?

    Im Open Call für das Jahr 2027 werden zehn personengebundene Stipendien vergeben. Die Residenzen verteilen sich auf zwei Förderrunden: Januar bis Juni 2027 und voraussichtlich September 2027 bis Februar 2028. Sie können im Online-Formular genau angeben, auf welche Förderrunde(n) Sie sich bewerben.

  • Wird es weitere Open Calls geben?

    Ja. Für das Jahr 2028 ist ein weiterer Open Call mit voraussichtlich erneut zehn Stipendien vorgesehen.

  • Wer kann sich bewerben?

    Bewerben können sich Einzelpersonen, künstlerische Tandems und Kollektive mit mehr als zwei Personen. Bei Tandems und Kollektiven können maximal zwei Personen ein personengebundenes Stipendium erhalten.
    Voraussetzung ist eine eigenständige künstlerische, gestalterische, kulturelle, performative, literarische, musikalische, mediale oder künstlerisch-technologische Expertise. Außerdem muss bei jedem Vorhaben die bewerbende Einzelperson oder bei Tandems und Kollektiven mindestens eine der zu fördernden Personen über umfangreiche Kenntnisse zur weitgehend selbständigen Umsetzung der technischen Projektanteile verfügen. Dazu können zum Beispiel Coding, Development, der Umgang mit KI-Systemen, technische Prototypenentwicklung oder vergleichbare Kompetenzen gehören.

  • Muss ich in Nordrhein-Westfalen wohnen oder kann ich mich auch von außerhalb NRWs bewerben?

    Ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung ist jedoch ein nachvollziehbarer, in der Person liegender Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Dieser kann durch den Wohnort gegeben sein oder durch eine nachschulische künstlerische Ausbildung oder Tätigkeit in NRW, etwa ein Studium oder eine nachweisbar mehrjährige zusammenhängende künstlerische Tätigkeit in NRW.
    Bei Tandem- oder Kollektivbewerbungen muss dieses Kriterium mindestens von einer der zu fördernden Personen erfüllt werden. Bewerbungen von außerhalb NRWs sind also möglich, wenn dieser NRW-Bezug gegeben ist.

  • An welche Kunstgattungen richtet sich der Call?

    Der Open Call ist offen für Vorhaben aller Kunstgattungen und Felder künstlerischer Beschäftigung. Dazu zählen unter anderem Bildende Kunst, Medienkunst, Computerkunst, Installation, Fotografie, Film, Literatur, Musik, Klangkunst, Theater, Tanz, Performance, Oper, Musiktheater, Szenografie, Games und Design. Spartenübergreifende, trans- und interdisziplinäre Projekte sind ausdrücklich willkommen.

  • Welche Art von Projekten wird gesucht?

    Gesucht werden künstlerische Vorhaben, die sich auf herausragendem künstlerischem Niveau substanziell mit Künstlicher Intelligenz auseinandersetzen. KI kann dabei Gegenstand der künstlerischen Reflexion und/oder zentrales Werkzeug der Arbeit sein.
    Die Projekte können neue Arbeiten entwickeln oder bestehende Ansätze, Try-outs oder Prototypen erweitern, vertiefen, transformieren oder zum Abschluss bringen.

  • Muss mein Projekt bereits technisch weit entwickelt sein?

    Nein. Bewerben können sich Vorhaben in unterschiedlichen Entwicklungsständen. Erwartet wird jedoch eine überzeugende künstlerische Idee, ein nachvollziehbarer Bezug zu KI und eine realistische Einschätzung des geplanten Arbeitsprozesses innerhalb der sechsmonatigen Residenz.
    Zugleich setzt die Förderung voraus, dass die technischen Projektanteile weitgehend selbständig umgesetzt werden können. Daher muss bei jedem Vorhaben mindestens eine zu fördernde Person über entsprechende technische Kompetenzen verfügen.

  • Welche technischen Kenntnisse werden erwartet?

    Erwartet werden umfangreiche Kenntnisse zur weitgehend selbständigen Umsetzung der technischen Projektanteile. Je nach Projekt können dazu neben der Arbeit mit KI-Modellen zum Beispiel Coding, Development, Creative Coding, technische Prototypenentwicklung, generative Systeme, interaktive Medien, Datenarbeit, audiovisuelle oder performative technische Setups gehören.
    Die K3-Geschäftsstelle stellt technische Infrastruktur und Beratung bereit, ersetzt damit aber keine grundlegende technische Umsetzungskompetenz im Projektteam.

  • Gibt es eine Residenzpflicht?

    Ja. Die Stipendiat*innen verpflichten sich zu Präsenz an den Residenzorten in fünf der sechs Fördermonate. Die genaue Ausgestaltung erfolgt nach einem im Fall der Förderung gemeinsam abgestimmten Arbeits- und Aufenthaltsplan.

  • Muss ich an allen drei Residenzorten arbeiten?

    Die Residenzen finden an den Standorten Dortmund, Havixbeck und Witten statt. Die konkrete Zuordnung zu Residenzorten, Aufenthaltszeiträumen und Präsenzphasen erfolgt nach Maßgabe der Projektbedarfe und der verfügbaren Ressourcen in Abstimmung mit den ausgewählten Stipendiat*innen.

  • Wofür kann das Produktionsbudget eingesetzt werden?

    Das Produktionsbudget kann insbesondere für Material, Dienstleistungen, Honorare Dritter, Gerätemietkosten und Anschaffungskosten eingesetzt werden. Nicht verwendete Produktionsmittel können nicht an die Stipendiat*innen ausgezahlt werden.

  • Werden Arbeitsgeräte oder technische Infrastruktur bereitgestellt?

    Für die Dauer der Residenz erhalten die Geförderten Zugang zu technischer Infrastruktur, etwa leistungsfähiger Hardware und Software. Bereitgestellte Infrastruktur dient der Projektumsetzung im Rahmen der Residenz.

  • Handelt es sich um ein Stipendium?

    Ja, die Förderung erfolgt als Stipendium. Die Einzelheiten werden im Fall der Förderung in einer Stipendienvereinbarung geregelt. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Umständen der geförderten Person ab. Eine individuelle steuerliche Beratung kann durch K3 nicht erfolgen.

  • Kann ich mich bewerben, wenn ich parallel eine andere Förderung erhalte?

    Von einer Förderung ausgeschlossen sind Personen, die zeitgleich eine andere Förderung mit Aufenthaltspflicht erhalten. Weitere Förderungen können im Einzelfall möglich sein, sofern sie nicht mit der Residenzpflicht kollidieren und keine Fördervoraussetzungen verletzen.

  • Welche Unterlagen muss die Bewerbung enthalten?

    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das im Open Call benannte Bewerbungsportal. Dabei ist das hinterlegte Online-Formular auszufüllen.

    Als PDF-Anlagen sind einzureichen:

    • Projektskizze mit Darstellung des Vorhabens, einschließlich des geplanten Arbeitsprozesses und einer Idee zur Ergebnispräsentation, max. 2 Seiten inkl. Bilder;
    • Lehr- und Vermittlungskonzept, max. 1 Seite;
    • tabellarischer CV der zu fördernden Person bzw. Personen, max. 1 Seite pro Person;
    • Portfolio mit drei themenrelevanten, aussagekräftigen Beispielen bisheriger Arbeiten der Einzelperson oder des Tandems, max. 2 Seiten. Weblinks zu entsprechenden Projektvorstellungen oder Ergebnisdokumentationen sind erwünscht. Diese sind aber nicht zwingend in Gänze Teil der Jurybeurteilung.
  • In welcher Sprache kann ich die Bewerbung einreichen?

    Die Angaben im Online-Formular und die Anhänge können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Ein mögliches Gespräch mit der Jury kann nach Rücksprache auch auf Englisch erfolgen. Die Arbeitssprachen an den drei Residenzorten sind Englisch und Deutsch.

  • Was soll das Lehr- und Vermittlungskonzept enthalten?

    Das Lehr- und Vermittlungskonzept soll darlegen, wie Erkenntnisse, Methoden und/oder Fragestellungen aus dem Vorhaben im Sinne des Wissenstransfers für die künstlerische Lehre und Weiterbildung anschlussfähig gemacht werden können. Es geht nicht um ein vollständig ausgearbeitetes Lehrmodul, sondern um eine nachvollziehbare Vermittlungsidee.

  • Was bedeutet Zwischenpräsentation und Abschlusspräsentation?

    Die interne Zwischenpräsentation dient dazu, Arbeitsstände, Try-outs oder Zwischenergebnisse sichtbar zu machen und zu reflektieren. Die öffentliche Abschlusspräsentation in NRW, idealerweise an einem Ort des K3-Netzwerks, stellt den erreichten Projektstand der Allgemeinheit vor. Die konkrete Form richtet sich nach der disziplinären Verortung des Projekts, zum Beispiel Ausstellung, Vorführung, Lesung, Installation oder Website.

  • Wie werden die Stipendiat*innen ausgewählt?

    Die Auswahl erfolgt durch eine von der Geschäftsstelle und den Residenzorten zusammengestellte Fachjury. Bewertet werden insbesondere künstlerische Qualität und Eigenständigkeit, Relevanz der Auseinandersetzung mit KI, Innovations- und Erkenntnispotenzial, Plausibilität und Umsetzbarkeit innerhalb der Laufzeit, technische Innovationsbereitschaft und Reflexionsfähigkeit, Anschlussfähigkeit an Wissenstransfer und Weiterbildung sowie die Machbarkeit an den Residenzorten.

  • Wer sitzt in der Jury?

    Die Fachjury wird von der Geschäftsstelle und den Residenzorten zusammengestellt. Die Zusammensetzung wird in geeigneter Form bekannt gegeben.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen und eine Beratung zu meinem Vorhaben?

    Es werden Online-Termine zur Antragsberatung angeboten. Die Termine und Zugangsdaten werden im Open Call bekannt gegeben.