Vergaberichtlinien
Residenzen für KI und Kunst
1. Hintergrund und Förderziele
Die Residenzen für KI und Kunst sind ein Baustein des landesweiten Programms K3 KI.Kunst.Kultur. Das Programm verfolgt das Ziel, Kunst- und Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen zu befähigen, sich im Kontext ihres Schaffens selbstbewusst, kritisch und produktiv mit Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen. Dabei wird KI nicht allein als technisches Werkzeug verstanden, sondern als kulturelle, gesellschaftliche und ästhetische Herausforderung, deren Bedingungen, Potenziale und Risiken künstlerisch erforscht, gestaltet und öffentlich reflektiert werden sollen. Als grundlegende Aufgabe vernetzt K3 KI.Kunst.Kultur Akteur*innen an der Schnittstelle von KI, Kunst und Kultur zur Schaffung von Räumen, in denen Wissen geteilt und weitergegeben werden kann.
Die Residenzen leisten hierzu einen zentralen Beitrag. Sie ermöglichen eigenständige künstlerisch-forschende Vorhaben, in denen innerhalb einer Kunstgattung oder gattungsübergreifend auf künstlerisch exzellentem Niveau KI als Gegenstand, Methode, Werkzeug oder Material aufgegriffen wird. Dabei bewegen sie sich ausdrücklich im Spannungsfeld der reflektierenden, kritischen Auseinandersetzung mit KI und verbinden zeitgenössische Fragen an Kunst, Technologie und Gesellschaft zur Bereicherung des öffentlichen Diskurses.
Die Residenzen fördern experimentelle, prototypische und spartenübergreifende Arbeitsweisen. Sie sollen künstlerische Praxis, technologische Entwicklung, kritische Reflexion und Wissenstransfer miteinander verbinden.
Das Residenzprogramm wird von der Geschäftsstelle K3 KI.Kunst.Kultur in Zusammenarbeit mit den folgenden Partnerinstitutionen als Residenzorten realisiert:
- Akademie für Theater und Digitalität, Dortmund
- Burg Hülshoff – Center for Literature (CfL), Havixbeck
- Kulturforum Witten
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Künstler*innen mit Vorhaben, die sich in ihrer Residenz auf künstlerisch herausragendem Niveau substanziell mit Künstlicher Intelligenz als Gegenstand und / oder zentrales Werkzeug auseinandersetzen.
Das Programm ist offen für Vorhaben aller Kunstgattungen oder Felder künstlerischer Beschäftigung, dazu zählen u. a. Bildende Kunst, Medienkunst / Computerkunst, Installation, Fotografie, Film, Literatur, Musik, Klangkunst, Theater, Tanz, Performance, Oper, Musiktheater, Szenografie, Games und Design. Dabei sind ebenso spartenübergreifende, trans- und interdisziplinäre Projekte willkommen.
Die Vorhaben können auf die Entwicklung neuer Arbeiten gerichtet sein oder bestehende Ansätze, wie Try-Outs oder Prototypen erweitern, vertiefen, transformieren oder zum Abschluss bringen.
Die Projekte haben einen Produktionscharakter und sind auf eine interne Zwischenpräsentation sowie eine öffentliche Abschlusspräsentation der Ergebnisse entsprechend der disziplinären Verortungen der Projekte (bspw. Ausstellung, Vorführung, Lesung, Installation, Website) angelegt.
Im Sinne der kritischen Reflexion und Förderung des Diskurses in Praxis und Theorie behandeln die Künstler*innen in ihren Projekten auch die Vermittlung der Ergebnisse innerhalb der Weiterbildungsangebote von K3 KI.Kunst.Kultur und der Lehre an den Kunst- und Musikhochschulen in NRW.
Die Künstler*innen dokumentieren ihre Arbeiten und stellen für die Veröffentlichung im Projekt-Archiv geeignete Materialien zur Verfügung.
3. Generelle Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungen können eingereicht werden von natürlichen Einzelpersonen und künstlerischen Tandems, bestehend aus zwei Personen. Bewerbungen von Kollektiven mit mehr als zwei Personen sind mit der Einschränkung möglich, dass daraus maximal zwei Mitglieder ein personengebundenes Stipendium erhalten können.
Bei jedem Vorhaben muss die bewerbende Einzelperson, oder bei Tandems und Kollektiven mindestens eine der zu fördernden Personen, über umfangreiche Kenntnisse zur weitgehend selbständigen Umsetzung der technischen Projektanteile (z. B. Coding und Development) verfügen.
Voraussetzung für die Förderung ist ein nachvollziehbarer in den Bewerber*innen liegender Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Dieser kann durch den Wohnort gegeben sein oder eine nachschulische künstlerische Ausbildung oder Tätigkeit in NRW (etwa in Form eines Studiums oder einer nachweisbar mehrjährigen und zusammenhängenden künstlerischen Tätigkeit in NRW). Bei Tandem- und Kollektivbewerbungen müssen die zuvor genannten Kriterien mindestens von einer zu fördernden Person erfüllt werden.
Bei Bewerbungen von Tandems und Kollektiven ist eine hauptverantwortliche Ansprechperson zu benennen. Die Ansprechperson hat sicherzustellen, dass alle an dem Vorhaben beteiligten Personen mit der Bewerbung einverstanden sind und alle hierfür erforderlichen Rechte und Zustimmungen vorliegen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Personen, die
- bereits eine Förderung im Rahmen dieses Programms erhalten haben,
- zeitgleich eine andere Förderung mit Aufenthaltspflicht erhalten,
- in einer Jury dieses Programms tätig sind oder tätig waren,
- bei der Geschäftsstelle K3 KI.Kunst.Kultur oder den Residenzorten angestellt sind.
Alle zuvor benannten Zugangsvoraussetzungen müssen im Falle einer Förderung über den gesamten Förderzeitraum erfüllt bleiben. Andernfalls erlischt der Anspruch auf die Förderung.
4. Art, Umfang und Modalitäten der Förderung
Die Förderung umfasst pro geförderter Person ein monatliches Stipendium in Höhe von 2.500 Euro für die Dauer von sechs Monaten. In diesem Betrag ist ein pauschaler Unterkunftszuschuss in Höhe von 500 Euro monatlich enthalten.
Zusätzlich steht ein zweckgebundenes Produktionsbudget von voraussichtlich 7.500 Euro pro Projekt zu Verfügung. Das Produktionsbudget kann insbesondere für Material, Dienstleistungen / Honorare Dritter, Miet- und Anschaffungskosten eingesetzt werden.
Die Verwendung des Produktionsbudgets wird zum Start der Residenz mit der Geschäftsstelle abgestimmt und durch diese verausgabt. Produktionsmittel sind keine persönlichen Geldleistungen. Nicht verwendete Produktionsmittel können nicht an die Stipendiat*innen ausgezahlt werden.
Für die Dauer der Residenz erhalten die Geförderten Zugang zu technischer Infrastruktur, etwa leistungsfähiger Hardware und Software.
Ferner erhalten die Geförderten Unterstützung bei der Projektdokumentation.
Die Residenzen finden an den Standorten Dortmund, Havixbeck und Witten statt. Die konkrete Zuordnung zu Residenzorten, Aufenthaltszeiträumen und Präsenzphasen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Open Calls, der Projektbedarfe und der verfügbaren Ressourcen in Abstimmung mit den Bewerber*innen.
Die Stipendiat*innen verpflichten sich zu Präsenz an den Residenzorten in fünf der sechs Fördermonate nach einem im Fall der Förderung gemeinsam abgestimmten Arbeits- und Aufenthaltsplan.
Die Einzelheiten der Förderung werden in der Stipendienvereinbarung geregelt.
5. Laufzeit und Umfang des Programms
Die Residenzen werden für eine Dauer von sechs Monaten vergeben.
Für die Jahre 2027 und 2028 sind insgesamt 20 personengebundene Stipendien geplant.
Verteilt werden die Plätze auf vier Förderrunden; als Startzeitpunkte sind jeweils Jahresanfang und Jahresmitte vorgesehen. Die genauen Daten werden mit den Open Calls bekanntgegeben.
6. Auswahlverfahren und Kriterien
Die Residenzen werden im Rahmen von Open Calls ausgeschrieben. Fristen, zu vergebene Plätze und weitere Einzelheiten benennt der jeweilige Call.
Die Bewerbung ist ausschließlich online über das im Open Call benannte Bewerbungsportal möglich. Dabei ist das hinterlegte Online-Formular auszufüllen.
Als Anlagen sind im Bewerbungsportal als PDF einzureichen (Seitengröße: DIN A4, Schriftart: Arial 11 pt oder vergleichbar, Seitenrand: min. 2 cm, Sprache: Deutsch oder Englisch):
- Projektskizze mit Darstellung des Vorhabens, einschließlich des geplanten Arbeitsprozesses und einer Idee zur Ergebnispräsentation (max. 2 Seiten inkl. Bilder);
- Lehr- und Vermittlungskonzept zur Darlegung, wie Erkenntnisse, Methoden und / oder Fragestellungen aus dem Vorhaben im Sinne des Wissenstransfers für die künstlerische Lehre und Weiterbildung anschlussfähig gemacht werden können (max. 1 Seite);
- tabellarischer CV der zu fördernden Person bzw. Personen (max. 1 Seite pro Person);
- Portfolio mit drei themenrelevanten, aussagekräftigen Beispielen bisheriger Arbeiten der Einzelperson oder des Tandems (max. 2 Seiten). Weblinks zu entsprechenden Projektvorstellungen oder Ergebnisdokumentationen sind erwünscht. Diese sind aber nicht zwingend in Gänze Teil der Jurybeurteilung.
Die Auswahl erfolgt durch eine von der Geschäftsstelle und den Residenzorten zusammengestellte Fachjury. Die Zusammensetzung der Jury wird in geeigneter Form bekannt gegeben.
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- künstlerische Qualität und Eigenständigkeit;
- Relevanz der Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz;
- Innovations- und Erkenntnispotenzial;
- Plausibilität und Umsetzbarkeit des Vorhabens innerhalb der Laufzeit;
- technische Innovationsbereitschaft und Reflexionsfähigkeit;
- Anschlussfähigkeit an Wissenstransfer, künstlerische Forschung und Weiterbildung;
- Nachnutzbarkeit, Übertragbarkeit oder Vermittlungspotenzial der gewonnenen Erkenntnisse;
- Machbarkeit an den Residenzorten;
- Beitrag zu einer vielfältigen Gesamtgruppe hinsichtlich Sparten, Perspektiven, Arbeitsweisen und Zugängen zu KI.
Begrüßt werden ausdrücklich internationale, diverse und inklusive Perspektiven sowie spartenoffene, trans- und interdisziplinäre Ansätze.
Die Geschäftsstelle behält sich vor, von einer Förderung abzusehen, wenn Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa wesentliche Rechte ungeklärt bleiben, das Vorhaben gegen geltendes Recht verstößt oder die Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Mittel und Ressourcen nicht möglich ist.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten die Bewerber*innen eine Mitteilung über die Annahme oder Absage. Im Fall einer Absage erfolgt keine gesonderte Begründung. Im Fall der Annahme erfolgt die Einladung zum Abschluss der Stipendienvereinbarung.
7. Rechtsgrundlage
Die Förderung im Residenzprogramm erfolgt durch den Träger des Programms K3 KI.Kunst.Kultur im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage der Zuerkennung der Förderung sind diese Vergaberichtlinien, der jeweilige Open Call und die im Förderfall abzuschließende Stipendienvereinbarung.
Ein Anspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.
8. Inkrafttreten
Diese Vergaberichtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Sie gelten für die Vergabe der Residenzen im Rahmen des Programms K3 KI.Kunst.Kultur, beginnend mit der Ausschreibungsrunde für das Jahr 2027.
Änderungen und Ergänzungen dieser Richtlinie bleiben vorbehalten. Für die jeweilige Ausschreibungsrunde gelten die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Open Calls bekannt gemachten Bedingungen.